Die Preisgestaltung ergibt sich aus der physiotherapeutischen Befunderhebung unter
Berücksichtigung der persönlichen Problematik mit dem Ziel einer Behandlungsplanung.
Bei Hausbesuchen findet die Behandlung vor Ort statt.
Über die privaten Krankenkassen können vom Arzt verordnete Rezepte
abgerechnet werden.
Nicht erstattungsfähige Behandlungen werden privat übernommen.
Selbstzahler machen ihre Rechnungen beim Jahreslohnsteuerausgleich geltend.
Physiotherapie